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Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden, Verträge abzuschließen.
Eine solche Vollmacht kann vorsorglich erteilt werden (=Vorsorgevollmacht) für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind, diese Dinge selbst zu erledigen.
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Form notwendig. Ort, Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift dürfen nicht fehlen.
Notarielle Beurkundung sollte bei Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Aufnahme von Darlehen erfolgen.
Aufgabenbereiche, in denen Sie vertreten werden wollen (Vermögensverwaltung, Vertretung in Renten- oder Behördenangelegenheiten, im Bereich Gesundheit, Post, etc.). Für gesundheitliche Bereiche wird zusätzlich die Patientenverfügung empfohlen.
Sinnvoll ist es, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu koppeln für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse. Daher ist es wichtig, dass Sie ihm absolut vertrauen.
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Hierzu müssen Sie eine ausgehändigte Vollmacht zurück verlangen. Es wird empfohlen, die Vollmacht alle 1 – 2 Jahre durch Datum und Unterschrift zu aktualisieren.
Die Bevollmächtigung ist Privatsache. Der Bevollmächtigte wird im Gegensatz zum rechtlichen Betreuer vom Staat nicht kontrolliert. Es mischt sich kein Außenstehender ein.
Bevor Sie jemandem eine Vollmacht erteilen, lassen Sie sich bitte durch die SKM Betreuungsvereine, einem Rechtsanwalt oder einem Notar beraten.
Die Vollmachtsurkunde sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, den der Bevollmächtigte kennt (z.B. häuslicher Schreibtisch). Sie können aber die Vollmacht dem Bevollmächtigten mit der Vereinbarung übergeben, von ihr nur im besprochenen Fall Gebrauch zu machen.
Der Bevollmächtigte kann nur dann für Sie tätig werden, wenn er das Original der Urkunde vorlegen kann.
Diese Seite gibt Ihnen lediglich einen ersten Überblick über das Thema. Daher kann keine Haftung für den Inhalt dieser Seite übernommen werden.
Brauchen Sie Rat und Unterstützung zum Thema Vorsorge? Unsere umfangreiche Vorsorge-Mappe können BürgerInnen aus der Region Breisgau/Hochschwarzwald kostenlos bestellen unter Tel. 0761-34621 oder hier.
eignet sich die Broschüre zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums für Justiz.
Leichte Sprache
Der SKM Freiburg-Stadt hat eine Einführung zur Vollmacht in Leichter Sprache sowie eine Vollmachtsformular in Leichter Sprache erstellt.