Online-Beratung
Instagram

Für aktuelle SKM-News klicken Sie hier.

Aktuelles

Online-Beratung

Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

Online-Beratung der Caritas

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist eine freiwillige Erklärung eines Volljährigen für den zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Er bestimmt für diese Situation, ob er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt (§1901a Abs. 1 BGB).

Die Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und an Pflegepersonen.

Form und Inhalt

Die Patientenverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst sein (ein Formular kann benutzt werden) und muss mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Nach einem, spätestens nach zwei Jahren sollte die getroffene Verfügung geprüft und durch Ihre Unterschrift bestätigt werden.

Die Patientenverfügung kann jederzeit – auch formlos widerrufen werden.

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung möglichst individuell und konkret zu formulieren. Teilen Sie Ihre Lebenseinstellungen, religiöse Überzeugungen und Einstellungen zu Schmerzen mit. Dies hilft dem behandelnden Arzt, Ihren mutmaßlichen Willen zu erkennen und dient ihm somit als wichtige Entscheidungshilfe.

Sie können und sollten in der Patientenverfügung eine Vertrauensperson benennen, mit der der Arzt die erforderlichen medizinischen Maßnahmen besprechen kann. Entbinden Sie den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dieser Person.

Besprechen Sie sich

  • mit ihrem Hausarzt über den Inhalt und die Konsequenzen einer Patientenverfügung
  • mit Angehörigen und guten Freunden, welche Wünsche, Ängste und Vorstellungen Sie haben, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu bestimmen und für den Fall, dass sie sterbenskrank sind

Aufbewahrungsort

Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Dabei ist es hilfreich, einen Hinweiszettel im Geldbeutel aufzubewahren und Angehörige über den Ort der Aufbewahrung zu informieren.

Diese Seite gibt Ihnen lediglich einen ersten Überblick über das Thema. Daher kann keine Haftung für den Inhalt dieser Seite übernommen werden.

Rufen Sie uns einfach an!

Brauchen Sie Rat und Unterstützung zum Thema Vorsorge? Unsere umfangreiche Vorsorge-Mappe können BürgerInnen aus der Region Breisgau/Hochschwarzwald kostenlos bestellen unter Tel. 0761-34621 oder hier.

Zum Weiterlesen

eignen sich die Broschüre zur Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz, die Textbausteine für eine individuelle Patientenverfügung und die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums, die auf den Seiten 33-39 einen Vordruck enthält.