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In der Betreuungsverfügung sorgt eine volljährige Person vor, falls sie betreuungsbedürftig wird. Es können Wünsche festgehalten werden für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss. Die Bestellung des Betreuers erfolgt durch das Betreuungsgericht. Es legt den Aufgabenbereich fest, in dem der Betreuer tätig werden soll.
Die Betreuungsverfügung ist formlos möglich; die Schriftform versehen mit Datum und Unterschrift wird empfohlen. Die Verfügung kann jederzeit verändert oder widerrufen werden.
In der Betreuungsverfügung können Sie heute Ihre Wünsche festhalten, zum Beispiel:
Kennen Sie keine Person, die Sie als Betreuer vorschlagen wollen/können, besteht auch die Möglichkeit, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereines zu benennen.
Der Betreuer hat dem Gericht gegenüber, regelmäßig Bericht zu erstatten und ist ihm zur Rechenschaft verpflichtet.
Die SKM Betreuungsvereine beraten und unterstützen Sie beim Aufsetzen einer Betreuungsverfügung.
Sie können die Betreuungsverfügung sofort nach Ausstellung der Person, die Sie als Betreuer wünschen, übergeben. Bewahren Sie die Verfügung bei sich auf, empfiehlt es sich, sie registrieren zu lassen.
Die Betreuungsverfügung kann man bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, so fragt das Gericht nach, ob eine Registrierung vorliegt und kann mit der genannten Person in Kontakt treten.
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